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gehässiger Weise Gads Abkunft von einem Kebsweib dargestellt. Die Tochter, die er opfern muß, ist offenbar ein Abbild der Silpa; auf sie soll Gad verzichten, wenn er als gleichberechtigt von den bevorrechteten Lea- und Rahelstämmen anerkannt sein will.
Die Ostgermanen standen seit Alters unter der Herrschaft von Königen, während die andern Germanenstämme mit Ausnahme der Schweden republikanische Verfassungen besaßen. Auch diese ostgermanische Sonderstellung ist im Alten Testament zu belegen. Im Segen des Moses (V Mose 33,21) heißt es: Dort lag der Anteil für einen Stammesführer bereit, aber mit den Häuptern des Volkes vollstreckte er Jahwes Gerechtigkeit und seine Gerichte gemeinsam mit Israel. Während auch unter der Herrschaft des Königtums die Stämme ihre ererbte republikanische Verfassung beibehielten, hatte Gad eine monarchische Verfassung; der dortige Fürst hatte eine Stellung wie etwa die deutschen Herzöge seit der sächsischen Kaiserzeit. Wir sind nun in der glücklichen Lage, etwas Genaueres von diesem gotischen Herzogtum zu wissen. II Sam. 17, 27-29 wird berichtet, daß Barsillai, der Gileadit aus Rogelim, mit zwei anderen Großen Nahrungsmittel, Bettzeuge, Töpfe usw. heranschafft, um den flüchtigen David mit seinem ganzen Volk zu unterstützen, eine Aufgabe, die offensichtlich über die Leistungsfähigkeit eines Privatmanns weit hinausging; er wird auch dementsprechend als sehr mächtig und reich bezeichnet (II Sam. 19,33). Dieser ברזלי barsillai ist noch besonders bemerkenswert, weil er einen gotischen Namen besitzt. Er besteht aus den Bestandteilen bar-sillai. Das erste Wort bar heißt Sohn. Es ist uns geläufig durch Eigennamen des Neuen Testaments, wie Barrabbas, Barnabas, Bartholomäus usw. In alter Zeit begegnet es uns nur in unserm Namen. Das echt hebräische Wort dafür ist בן ben, man vgl. z. B. einen Namen wie Benjamin. Seine Verdrän-
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